Förderaufruf
Die Fördermittel für die LEADER-Förderung und für Kleinprojekte werden je nach Sachlage getrennt und unabhängig voneinander ausgeschrieben.
In Einzelfällen kann es aber auch gleichlaufende Ausschreibungen geben.
An dieser Stelle sehen Sie, ob es gerade einen Förderaufruf gibt. Entsprechende Projekte können zur Beschlussfassung eingereicht werden, solange ein Förderaufruf aktiv ist.
Für die kommende Projektauswahlrunde veröffentlicht die LEADER Aktionsgruppe den folgenden Förderaufruf.
Tag der Veröffentlichung: 05. Dezember 2025
Stichtag zur Einreichung: 25. Februar 2026
Am 15. April 2026 ist eine Sitzung des Auswahlgremiums geplant, auf der Förderanträge beschlossen werden.
Themenbereiche: Es gibt keine thematischen Einschränkungen - Projekte können zu allen Handlungsfeldern des regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden (eine Aufstellung aller Handlungsfelder finden Sie hier).
Fördermodule: Es sind Anträge in allen Fördermodulen möglich.
Fördermittel, die für diesen Aufruf bereitstehen: Bis zu 500.000 € EU-Mittel für alle Projekte sowie Landesmittel, je nach Verfügbarkeit.
In den Modulen mit Landeskofinanzierung gelten folgende Mindest-Mittelverfügbarkeiten:
160.000 € ELR-Mittel in Modul 2, 10.000 € LPR-Mittel in Modul 3, 10.000 € IMF-Mittel in Modul 4, 22.500 € in Modul 5. Weitere Landesmittel können vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit auf Landesebene vergeben werden.
Auswahlkriterien: Projektanträge werden anhand des Bewertungsbogens bewertet und nach der erreichten Punktzahl priorisiert.
Stichtag zur Einreichung: Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 25. Februar 2026 in digitaler Form bei uns ein. Verspätet eingegangene oder nicht beschlussfähige (unvollständige) Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Vorherige Rücksprache wird dringend angeraten!
Für die kommende Projektauswahlrunde (Förderjahr 2026) veröffentlicht die LEADER Aktionsgruppe den folgenden Förderaufruf.
Tag der Veröffentlichung: 20. November 2025
Am 15. April 2026 ist eine Sitzung des Auswahlgremiums geplant, auf der Förderanträge beschlossen werden.
Themenbereiche: Es gibt keine thematischen Einschränkungen - Projekte können zu allen Handlungsfeldern des regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden (eine Aufstellung aller Handlungsfelder finden Sie hier).
Fördermittel, die für diesen Aufruf bereitstehen: Voraussichtlich bis zu 166.666 €.
Auswahlkriterien: Projektanträge werden anhand des Bewertungsbogens bewertet und nach der erreichten Punktzahl priorisiert.
Stichtag zur Einreichung: Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis spätestens zum 25. Februar 2026 in digitaler Form bei uns ein. Verspätet eingegangene oder nicht beschlussfähige (unvollständige) Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Vorherige Rücksprache wird dringend angeraten!
Es ist davon auszugehen, dass die in 2026 für Kleinprojekte verfügbaren Mittel auf der obigen Auswahlrunde vollständig belegt werden und keine weiteren stattfinden.
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Natürlich stehen wir Ihnen ohne Einschränkung immer für Projektberatungen zur Verfügung.
Adresse für die Einreichung von Anträgen (LEADER und Regionalbudget) sowie für weitere Informationen und Fragen:
Geschäftsstelle der LAG Südschwarzwald
Gartenstr. 7
79761 Waldshut
Tel. 07751 / 86-2613 oder -2609
Fax 07751 / 86-2699
Kerstin.Bolz(at)landkreis-Waldshut.de oder Corina.Greif(at)landkreis-waldshut.de