In vielen Beherbergungsbetrieben der Region standen bedeutende Investitionen an, um sich langfristig erfolgreich am Markt behaupten zu können.
Dabei musste man sich an den geänderten Erwartungen der Besucher orientieren. Diese wollen schon lange nicht mehr nur ein Bett vorfinden, sondern setzen ein angenehmes Umfeld voraus. Qualitativ gut ausgestattete Wellnessbereiche, in denen man sich bei Schlechtwetter auch mal einen Tag aufhalten kann, werden zunehmend erwartet. Des Weiteren sollten Betreibe sich verstärkt an Bedürfnissen älterer, weniger mobiler Kundschaft und behinderter Menschen orientieren, die angemessene Unterkünfte erwarten.
Die LEADER Aktionsgruppe unterstützte in der Vergangenheit solche oder ähnlich gelagerte Investitionen in Beherbergungsbetrieben, da sie den Tourismussektor insgesamt stärken, die Konkurrenzfähigkeit der Region verbessern und Arbeitsplätze schaffen und sichern.
Allerdings werden hohe Maßstäbe für eine Förderung im Bereich Tourismus angelegt: Es muss eine qualitative Verbesserung des bisher bestehenden Angebots stattfinden, es muss sich um eine Neuschaffung handeln (keine Ersatzinvestition), es muss Bezug genommen werden auf die Region und ihre Besonderheiten und ein schlüssiges und möglichst innovatives Nutzungskonzept sollte die Basis der Investition bilden. Die durchgehende Barrierefreiheit nach anerkannten Normen ist weitere Grundvoraussetzung einer Förderung. In diesem Zusammenhang sind auch Investitionen förderbar, die Barrierefreiheit in bestehenden Gebäuden und einzelnen Zimmern neu herstellen.