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LEADER Aktionsgruppe (LAG)

Für die Förderperiode 2023 - 2027 wird das bisherige und bewährte Organisationsmodell beibehalten. Das heißt: es wird bis auf Weiteres keinen LEADER-Verein im Südschwarzwald geben, die Rechtspersönlichkeit ist eine GbR mit den fünf Landkreisen als Gesellschafter. Die Gesellschafter stellen die notwendige Kofinanzierung sicher, sind aber ansonsten nicht weiter in die Aktivitäten involviert.

Die Entscheidung gegen einen Verein wird von den regionalen Akteuren getragen und folgt der Erkenntnis, dass ein Verein gegenüber dem praktizierten Modell zwar einen spürbaren Zusatzaufwand, aber kaum einen Zusatznutzen bringen würde. Der LEADER-Ansatz lässt sich ohne Abstriche auch im Rahmen einer erheblich "pflegeleichteren" GbR umsetzen. Jedoch ist der Südschwarzwald hier in einer deutlichen Minderheit: von den 19 übrigen Aktionsgruppen im Land ist nur noch der Nordschwarzwald auch nicht als Verein organisiert.

Die Organisation der LEADER-Aktionsgruppe ist weiterhin gemäß der Darstellung im nebenstehenden Schaubild. Der Beirat tritt nur in der Vorbereitung einer neuen Förderphase in Erscheinung.

Vorsitzender der Aktionsgruppe ist Dr. Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut.
Stellvertretende Vorsitzende ist Michaela Renz vom Initiativkreis Oberes Wiesental.

 

 

Entscheidungsgremium

Wie in jeder LEADER-Region gibt es ein sogenanntes Entscheidungsgremium, das aus verschiedenen Akteuren der Region besteht. Wesentliche Aufgabe des Gremiums ist die Entscheidung über Projekte und deren Förderung. Aber auch strategische Weichenstellungen oder sonstige wichtige Entscheidungen werden durch dieses Gremium getroffen.

Die Mitglieder arbeiten in der Regel über mehrere Jahre mit. Sie sind in der LEADER-Region ansässig und durch ihre Interessen oder ihre berufliche Tätigkeit mit den Strukturen der Region vertraut. Um die Interessen in der Region möglichst ausgewogen abzubilden, kommen die Mitglieder des Entscheidungsgremiums aus verschiedensten Bereichen. Vertreter verschiedener Interessensgruppen gehören ebenso dazu wie Vereinsvertreter, Angehörige der Kommunalverwaltungen oder auch Privatpersonen.

Die Mitgliedschaft im Entscheidungsgremium ist zahlenmäßig limitiert (maximal 40 Mitglieder), um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Langfristig schwankt die tatsächliche Anzahl zwischen 35 und 38. Die Regelungen sehen vor, dass mindestens ein Drittel der Mitglieder Frauen sind und nicht mehr als 49 % aus der Verwaltung kommen.

Die aktive Vertretung der Interessen junger Menschen wird durch 1-2 Sitze gewährleistet, die für diese reserviert sind. Da sich viele junge Menschen nicht längerfristig festlegen wollen oder können, sind hier jährliche Wechsel möglich.

 

 

Forum

Was in einem Verein die Mitgliederversammlung ist, ist bei der LAG Südschwarzwald das Regionalforum. Einen großen Unterschied gibt es aber: während zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung eines Vereins nur eingetragene Mitglieder zugelassen sind, gibt es für das Regionalforum keine Beschränkung. Das Regionalforum Südschwarzwald ist eine offene Plattform für alle LEADER-Interessierten. Jeder, der an einem der Regionalforen teilnehmen möchte, kann hinzukommen und mitdiskutieren – ohne Wenn und Aber.

Die Foren finden normalerweise einmal jährlich statt.
Die Termine werden rechtzeitig unter Aktuelles und in den örtlichen Medien bekanntgegeben.