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LEADER: Ihre Projektidee - häufige Fragen

Sie haben schon eine Projektidee und möchten sich kurz informieren, ob diese gefördert werden kann?
Dann haben Sie möglicherweise einige Fragen wie die nachfolgenden. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich.

 

Was wird gefördert?

Förderbar ist (fast) alles, was zu einer positiven Entwicklung des Südschwarzwalds beitragen kann. Das kann ein Dorfmuseum ebenso sein wie ein Genossenschaftsladen, Investitionen in einen Betrieb, eine Maßnahme zur Qualitätsverbesserung im Tourismus, eine kulturelle Veranstaltung oder vieles mehr. Dennoch gibt es einige Grundvoraussetzungen.

Eine Dauerförderung gibt es nicht - es wird nur die Anfangsinvestition gefördert oder ein erst- bzw. einmaliges Ereignis. Personalkosten sind unter bestimmten Voraussetzungen für maximal drei Jahre förderbar. Grundsätzlich gilt: das Projekt muss nach der Anfangsphase aus eigenen Kräften laufen können oder über eine LEADER-unabhängige Finanzierung verfügen. Ein Projekt muss mindestens über 15 Jahre (Baumaßnahmen) oder 5 Jahre (Anschaffungen) wie beantragt laufen, ansonsten müssen die Fördergelder anteilig zurückerstattet werden (Nutzungsbindungsfrist).

Grundsätzlich können nur Projekte gefördert werden, die im LEADER-Gebiet liegen. Außerdem muss das Projekt der Zielsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) entsprechen und mindestens einem der Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Handlungsfeldziele zugeordnet werden können. Diese finden Sie hier: Unsere Ziele

Weiterhin müssen die Projekte einem Fördermodul zugeordnet werden können. Die Fördermodule wurden durch die LEADER-Verwaltungsbehörde definiert – in Baden-Württemberg: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). In den Fördermodulen sind die jeweiligen formalen Fördervoraussetzungen festgelegt.

Beispielsweise müssen privat-gewerbliche Vorhaben den Vorgaben des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) entsprechen, Vorhaben zur Kulturlandschaftspflege der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) oder Projekte von und für Frauen dem Förderprogramm Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF). Die LEADER Aktionsgruppen haben keinen Einfluss auf die Inhalte der Fördermodule und auf die dort formulierten Förderbedingungen.

Förderfähig, förderwürdig, beschlussfähig - was hat das zu bedeuten?

Auf diese Bezeichnungen stoßen Sie überall auf unserer Webseite, aber sie klingen verwirrend ähnlich. Was meinen wir damit?

Förderfähigkeit - Ein Projekt muss nicht nur ins REK passen, es muss auch formal einer der zugrunde liegenden Förderrichtlinien entsprechen. Die Förderrichtlinien werden vom Land definiert. Wenn ein Projekt nicht förderfähig ist, d.h. in keine der für LEADER verfügbaren Förderrichtlinien passt, sind die formalen Fördervoraussetzungen (siehe linke Spalte) nicht gegeben und wir können uns nicht weiter damit befassen (manchmal kann aber ein zunächst nicht förderfähiges Projekt so umformuliert werden, dass es doch noch förderfähig wird). Die Förderfähigkeit ist damit die Grundvoraussetzung für eine Förderung, sie wird extern vorgegeben.

Förderwürdigkeit - Ein zwar förderfähiges Projekt, das jedoch nicht über eine Mindestqualität verfügt (diese erfassen wir anhand unseres Kriterienkatalogs und über die dort vorgesehene Mindestpunktzahl), wird ebenfalls nicht weiter berücksichtigt. Das muss nicht zwangsläufig ein "schlechtes" Projekt sein, aber sein Beitrag zur Umsetzung unseres Regionalen Entwicklungskonzepts wäre voraussichtlich nicht groß genug. Die Förderwürdigkeit wird somit intern durch die Kriterien der LEADER Aktionsgruppe Südschwarzwald definiert.

Beschlussfähigkeit - Bezieht sich in der Regel darauf, wie ausgearbeitet ein Projekt ist. Ein noch vages Projekt, von dem man beispielsweise noch nicht weiß, wieviel es kosten soll oder bei dem die erforderlichen behördlichen Genehmigungen noch nicht vorliegen, kann nicht beschlossen werden. Hier sind durch den Antragsteller zunächst noch mehr oder weniger umfangreiche Vorarbeiten erforderlich oder es müssen Klärungen stattfinden. Nur ein weitestgehend umsetzungsreifes Projekt ist beschlussfähig. Dazu gehört auch, dass das Projekt zeitnah beantragt und umgesetzt werden soll (verbindlicher Zeitplan).

Wie wird gefördert?

Die LEADER-Förderung ist immer ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten eines Vorhabens, eine Komplettfinanzierung gibt es nicht. Die Fördersätze sind fest und können nicht geändert werden. Eine vollständige Darstellung aller Fördersätze ist der Fördersatztabelle zu entnehmen. Alle Fördersätze beziehen sich auf die Nettokosten. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und vollständig vom Antragsteller zu übernehmen. Der tatsächliche Fördersatz auf die Bruttokosten ist daher immer niedriger als angegeben.

Ein Vorhaben, welches nach verlässlicher Schätzung die Kostenobergrenze von 700.000 Euro übersteigt, kann nicht gefördert werden. Ebenso gibt es eine Bagatellgrenze: die Förderung (Zuschuss) muss mindestens 5.000 Euro betragen (hierzu siehe auch "Was ist noch zu beachten?").

 

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann jeder, der im LEADER-Gebiet ein Projekt umsetzen möchte, gefördert werden. Antragsteller können beispielsweise Gemeinden, Betriebe, Vereine, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen sein. Allerdings muss der Antragsteller eines Projekts seinen Sitz in Baden-Württemberg haben.
 

Was ist noch zu beachten?

Die Umsetzung eines LEADER-Projekts ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Dies gilt weniger für die Phase der Antragstellung bei der LEADER Aktionsgruppe als vielmehr für den Bewilligungsprozess und insbesondere für die Abrechnung. Antragsteller, die nicht willens oder in der Lage sind, die umfangreichen Vorgaben genauestens zu beachten, sollten grundsätzlich überdenken, ob sie eine LEADER-Beantragung ins Auge fassen wollen. 

Der bürokratische Aufwand ist weitgehend gleich, egal ob es sich um ein kleines oder ein großes Projekt handelt. Je größer der Förderbetrag, desto eher lohnt es sich daher, die Bürokratiebelastung in Kauf zu nehmen. Unterhalb eines Zuschusses von etwa 20.000 € dürfte sich ein LEADER-Antrag kaum noch lohnen, zumal in vielen Fällen dann das Regionalbudget eine gute Alternative sein kann.  

Der Auszahlungsantrag kann erst nach Projektabschluss und Bezahlung aller Rechnungen gestellt werden. Aufgrund dann stattfindender intensiver Kontrollen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nicht sofort, es können mehrere Wochen oder gar Monate vergehen. Es sollte daher die Möglichkeit der Zwischenfinanzierung des bewilligten Zuschusses bestehen.

 

Welche Fristen gelten?

Für die Module 3, 4 und 5 gelten jährliche Antragstermine zu Jahresbeginn (etwa Februar). Solche Projekte werden auf den jährlichen Sitzungen um den Jahreswechsel herum behandelt. Achten Sie auf den entsprechenden Förderaufruf mit dort genannten thematischen Eingrenzungen, konkretem Sitzungsdatum und Ausschlussfrist.

Anträge für die übrigen Fördermodule können laufend beim Regionalmanagement eingereicht werden. Sie werden gesammelt und auf der nächsten Beschlußsitzung vorgelegt. Dazu wird rechtzeitig ein <link leader-suedschwarzwald/foerderung/aktueller-foerderaufruf/ _top>Förderaufruf</link> veröffentlicht mit Angabe des verfügbaren Budgets und der Einreichfrist für die Anträge dieser Sitzung. 
 

Wer ist mein Ansprechpartner?

Das Regionalmanagement der LEADER Aktionsgruppe Südschwarzwald berät Sie zu allen Fragen der LEADER-Förderung im Südschwarzwald. Bitte beachten Sie, dass das Regierungspräsidium aufgrund von EU-Bestimmungen im Vorfeld keine Auskünfte mehr erteilen kann.

 

… und so ist der Ablauf: von der Projektidee zum Antrag